Cardio Fitness Studio Johannisstr. 16 08056 Zwickau
Kontaktieren Sie uns Telefon: +49 (0) 3753909044 E-Mail: service@cardio-fitness-studio.de  Web: www.cardio-fitness-studio.com
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Cardio Fitness Studio 2024
Ziele des Rehasports Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport. Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet. Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse übernehmen die vollen Kosten! Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen. Rehabilitationssport erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Der Herzsport läuft über einen Zeitraum von 36 Monaten bei 120 Trainingseinheiten. Rehasport-Gruppentraining Rehasport wird ausschließlich in Form von Gruppentraining angeboten. Voraussetzungen Rehasportler Der Verein für Rehabilitationssport & Gesundheitsförderung e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen. Bitte erkundigen Sie sich an unserer Rezeption nach den aktuell laufenden Gruppen und Kurszeiten.Die Übungsstunden finden im Johannisbad und im Cardio-Fitness-Studio im Johannisbad  statt.
Ablauf 1.     Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport 2.     Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden 3.     Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen
Öffnungszeiten MO - FR 08.00 - 21.00 Uhr SA / SO 09.00 - 12.00 Uhr
1.     Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind 2.     Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern 3.     Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min) 4.     Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet 5.     Die Altersgruppen werden zwischen 0-15 Jahren (Kinder) sowie ab 15 Jahren (Erwachsene) unterschieden 6.      Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich
Anmeldung: Verein für Rehabilitationssport & Gesundheitsförderung e.V. Johannisstr. 16 08056 Zwickau Tel.: 0375/3909044 E-Mail: service@rehasport-gesundheit-zwickau.de  Der Verein ist Mitglied im: • Sächsischen Behindertensportverband • Landessportbund Sachsen • Kreissportbund Zwickau
Rehasport Definition Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt es sich um eine Leistung für - meist von (körperlicher) Behinderung bedrohten - Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Eine Teilnahme am Rehasport wird vom Arzt verordnet. Dieser händigt betroffenen Menschen das Antragsformular für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“ Ein weiterer Weg zur Teilnahme am Rehasport führt über die Rentenversicherung. Diese bewilligt einen 6- monatigen Zeitraum zur Anschlussreha, welche nach einem meist stationären Reha-Aufenthalt folgt (postoperativ, usw…).
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Ziele des Rehasports Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport. Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet. Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse übernehmen die vollen Kosten! Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen. Rehabilitationssport erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Der Herzsport läuft über einen Zeitraum von 36 Monaten bei 120 Trainingseinheiten. Rehasport-Gruppentraining Rehasport wird ausschließlich in Form von Gruppentraining angeboten. Voraussetzungen Rehasportler Der Verein für Rehabilitationssport & Gesundheitsförderung e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen. Bitte erkundigen Sie sich an unserer Rezeption nach den aktuell laufenden Gruppen und Kurszeiten.Die Übungsstunden finden im Johannisbad und im Cardio-Fitness-Studio im Johannisbad  statt.
Ablauf 1.     Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport 2.     Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden 3.     Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen
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1.     Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind 2.     Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern 3.     Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min) 4.     Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet 5.     Die Altersgruppen werden zwischen 0-15 Jahren (Kinder) sowie ab 15 Jahren (Erwachsene) unterschieden 6.      Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich
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Rehasport Definition Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt es sich um eine Leistung für - meist von (körperlicher) Behinderung bedrohten - Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Eine Teilnahme am Rehasport wird vom Arzt verordnet. Dieser händigt betroffenen Menschen das Antragsformular für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“ Ein weiterer Weg zur Teilnahme am Rehasport führt über die Rentenversicherung. Diese bewilligt einen 6- monatigen Zeitraum zur Anschlussreha, welche nach einem meist stationären Reha-Aufenthalt folgt (postoperativ, usw…).
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Johannisstraße 16 | 08056 Zwickau  | Kontakt Telefon: +49 (0)375 3909044
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